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Eisler - W�rterbuch: Evidenz (evidentia)

Evidenz (evidentia): Augenscheinlichkeit, Einsicht, intuitiv fundierte Gewi�heit, unmittelbare Gewi�heit des anschaulich Eingesehenen oder des notwendig zu Denkenden.

EPIKUR setzt alle Evidenz enargeia in die Sinneswahrnehmung (Diog. L. X, 52), die als solche immer wahr sei (l. e. 32; Sext. Empir. adv. Math. VII, 203, VIII, 63 squ.). DESCARTES verlegt die Evidenz in die �Klarheit und Deutlichkeit� (6. d.) des Denkens. Auch MALEBRANCHE erkl�rt: �Evidence ne consiste que dans la rue claire et distincte de toutes les parties et de tous les rapports de l'objet, qui sont n�cessaires pour porter un jugement assur� (Rech. I, 2). LEIBNIZ erkl�rt die Evidenz als lichtvolle Gewi�heit, die aus der Verbindung von Vorstellungen resultiert (Nouv. Ess. IV, ch. 11, � 10). Nach LOCKE beruht alle Evidenz auf der Anschauung: �It is in this intuition that depends all the certainly and evidence of all our knowledge� (Ess. IV, ch. 2, � 1). COLLIER (Clav. univ. p. 12) und die schottische Schule sprechen von apriorischen (6. d.) �self-evident truths�, von in sich evidenten Wahrheiten. Nach REID ist Evidenz alles, was einen Grund des Glaubens bildet (Ess. on the int. pow. of man I, p. 323). D'ALEMBERT bemerkt: �L'�vidence appartient proprement aux id�es dont l'esprit aper�oit la liaison tout d'un coup� (Disc. pr�l. p. 51). J. EBERT: �Man pflegt diejenige Deutlichkeit eines Satzes, die hinl�nglich ist, die Wahrheit desselben einzusehen, Evidenz zu nennen� (Vernunftl. S. 127J. Bei KANT f�hrt die Evidenz auf ein Apriori (s. d.) des Erkennens zur�ck. Vgl. MENDELSSOHN, �b. d. Evidenz in metaph. Wiss., Ges. Schrift. II.

Von einem �Evidenz- oder �berzeugungsgef�hl� spricht SCHLEIERMACHER (Dial., zu � 88). A. LANGE beschr�nkt die unmittelbare Evidenz auf die Raumanschauung (Log. Stud. S. 9 f.). ULRICI versteht unter Evidenz �die objektive Denknotwendigkeit� (Log. S. 32). Nach SIGWART bekundet sich im Bewu�tsein der Evidenz �die F�higkeit, objektiv notwendiges Denken von nicht notwendigem zu unterscheiden� (Log. I2, 94). WUNDT betont, da� �nie den einzelnen Bestandteilen des Denkens, den Begriffen, f�r sich Evidenz zukommt, sondern da� die letztere immer erst aus der Verkn�pfung der Begriffe hervorgehen kann� (Log. I, 74). �Die unmittelbare Evidenz unseres Denkens hat... ihre Quelle stets in der unmittelbaren Anschauung� (l.c. S. 75). Doch ruht die Evidenz, d.h. die logische Gewi�heit, auf der Sicherheit der Denkergebnisse. Das Denken mu� � zwischen den Gliedern der Vorstellung hin und her gehen und sie messend miteinander vergleichen, damit aus der Anschauung die Evidenz hervorgehe�. �So ist �berhaupt die Anschauung nur die Gelegenheitsursache der unmittelbaren Evidenz, der eigentliche Grund derselben liegt aber in dem verkn�pfenden und vergleichenden Denken� (l.c. S. 77). W�hrend sich die unmittelbare Evidenz auf das urspr�ngliche Denkmaterial bezieht, geht die mittelbare auf den bereits verarbeiteten Stoff (ib.). SCHUPPE setzt Evidenz und. Anschaulichkeit einander gleich (Log. S. 89). BRENTANO nimmt (wie schon HERBART, ALLIHN, Gr. d. allg. Eth. S. 38, U. a.) eine Evidenz der sittlichen (s. d.) Urteile an (Intuitionismus, s. d.). Nach HUSSERL ist �berall da von Evidenzen im laxen Sinne die Rede, �wo immer eine setzende Intention (zumal eine behauptende) ihre Best�tigung durch eine korrespondierende und voll angepa�te Wahrnehmung, sei es auch eine passende Synthesis zusammenh�ngender Einzelwahrnehmungen, findet� (Log. Unt. II, 593). Im engeren Sinne ist Evidenz der Akt der vollkommensten �Erf�llungssynthesis� zur Intention (s. d.) (ib.). Ihr objektives Korrelat i�t das Sein im Sinne der Wahrheit (ib.). Vgl. Gewi�heit.